Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCS Beratungsgesellschaft mbH

§ 1  -  Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden vertraglichen Abkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form zustande gekommen ist.

1.2 SCS ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen. SCS erbringt aus berufsrechtlichen Gründen keine Rechts- oder Steuerberatungsleistungen. Sie übernimmt jedoch die Koordination und Abwicklung steuerlicher und rechtlicher Angelegenheiten. Soweit derartige Leistungen oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, wird SCS Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aus dem Kreise fester Kooperationspartner beauftragen, sofern der Auftraggeber hierüber keine anderweitige Bestimmung trifft. Die dafür ggfls. anfallenden Kosten und Honorare sind nach vorheriger Vereinbarung vom Auftraggeber zu bezahlen.

1.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass SCS auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der SCS bekannt werden.

1.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und SCS bedingt, dass SCS über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

1.6 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen oder den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

§ 2  -  Geltungsbereich und Umfang

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der SCS schriftlich bestätigt wurde. Individualvereinbarungen i.S.v. § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.

2.2 Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können.

§ 3  -  Umfang des Beratungsauftrages, Auswirkung auf Honorar

Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und der SCS vereinbart. Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 4  -  Berichterstattung

SCS verpflichtet sich, über ihre Arbeit mündlich oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages wird das Resultat ihrer Arbeit entweder in Form eines mündlichen, oder schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.

§ 5  -  Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der SCS, ihren Mitarbeitern und  Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur zur Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Äußerungen der SCS jeglicher Art und Form an Dritte der schriftlichen Zustimmung der SCS. Eine Haftung der SCS dem Dritten gegenüber wird durch die erteilte Zustimmung nicht begründet.

5.2 Die Verwendung beruflicher Äußerungen der SCS zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die SCS zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

5.3 Alle Leistungen der SCS (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Datenfiles) oder einzelne Teile davon bleiben Eigentum der SCS. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung einschließlich Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang.

5.4 Für die Nutzung von Leistungen der SCS, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der SCS erforderlich. Dafür steht der SCS eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

5.5 Die SCS ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die SCS hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.6 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die SCS von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 6  -  Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung

6.1 SCS ist berechtigt und verpflichtet, ihr nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.

6.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von SCS zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

6.3 SCS haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind.

6.4 Im Übrigen gelten für die Haftung der SCS bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regeln:

a) Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

b) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

6.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SCS.

6.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der SCS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SCS beruhen, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7  -  Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz

7.1 Die SCS, ihre Berater, Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

7.2 Nur der Auftraggeber kann von dieser Schweigepflicht entbinden.

7.3 SCS darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

7.4 Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

7.5 Ausgenommen von der Schweigepflicht sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

7.6 SCS ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. SCS gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§ 8  -  Honoraranspruch

8.1 SCS hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.

8.2 Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der SCS auf das vereinbarte Honorar bestehen.

8.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der SCS einen triftigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

§ 9  -  Zahlungsmodalitäten

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

9.2 Die Rechnung wird nach Abschluss der Leistung oder nach Teilleistungen ausgestellt. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

9.3 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die SCS ihren Verpflichtungen nach diesen Bedingungen nicht nachgekommen ist.

9.4 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die SCS Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten oder weitere Leistungen einstellen. Diese Rechte stehen der SCS auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

9.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 10  -  Beanstanden von Rechnungen

Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 11  -  Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Sitz der SCS. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

 

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCS Beratungsgesellschaft mbH. Stand: 15.03.2011.

 

 

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